
Geschäftsbedingungen
1. Teilnehmer
Bei den angebotenen Touren von "Berg und Führen" kann jeder teilnehmen, der körperlich fit und den Voraussetzungen gewachsen ist.
Der Leiter ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte dieser erkennbar den erforderlichen Voraussetzungen nicht gewachsen sein.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Reisekosten.
2. Leiter der Veranstaltung
Bei "Berg und Führen" werden außschließlich staatlich geprüfte Berg- und Schiführer als Leiter der verschiedenen Veranstaltungen eingesetzt, die im Besitz eines gültigen Bergführerausweises sind, von der staatlichen Behörde zur Ausübung ihres Berufes autorisiert wurden und dem Leiter von "Berg- und Führen" persönlich bekannt sind.
3. Zahlungen
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Nach Erhalt der schriftlichen Teilnahmebestätigung ist der Reisepreis bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungbeginn auf unser Konto zu überweisen.
4. Rücktritt
Bei Rücktritten von gebuchten Veranstaltungen müssen wir nachfolgend aufgeführte prozentuelle Entschädigung in Rechnung stellen:
Alpen:
a.) bis 35 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 10% des Reisepreises |
b.) 34 Tage bis 14 Tage | 50% des Reisepreises |
c.) 13 Tage bis zu Beginn | 95% des Reisepreises |
Eine mögliche Rücktrittserkärung sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich, am besten per Einschreiben erfolgen.
Trekking und Expeditionen:
a.) bis 40 Tage vor Veranstaltung | 25% des Reisepreises |
b.) ab 39 Tage bis Beginn | 95% des Reisepreises |
Der Veranstalter behält sich vor, bei besonderen Härtefällen kulante Lösungen anzubieten.
5. Versicherungen
Der Teilnehmer einer Veranstaltung ist verpflichtet, sich selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Außerdem wird neben einer Kranken- und Unfallversicherung auch eine Rücktrittskostenversicherung empfohlen.
6. Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer einer Veranstaltung ist für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf eigene Kosten selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile einer möglichen Nichtbefolgung der Vorschriften gehen zu Lasten des Teilnehmers.
7. Haftung
Veranstalter ist "Berg und Führen" unter der Leitung von Gerhard Wegmair.
Leitung und Durchführung der Veranstaltungen obliegen den dafür eingesetzten Bergführern.
Der teilweise extreme "Schauplatz Berg" beinhaltet jedoch besonders zusätzliche Gefahren, die für den Bergführer und Veranstalter nicht immer klar erkennbar sind. Dieses Restrisiko ist dem Teilnehmer durch seine getätigte Buchung jedoch bewusst und er verzichtet somit auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und anderen Ansprüchen gegenüber "Berg und Führen".
8. Garantie
Bergsteigen ist eine Outdoortätigkeit und damit mit der Unberechenbarkeit der Naturgewalten verknüpft. Für Gipfelerfolge können wir deshalb keine Garantie abgeben.
Der Bergführer entscheidet ausschließlich alleine über die Machbarkeit einer Tour oder Veranstaltung zum Wohle der Teilnehmer.
Tulfes, April 2011